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Nr. 4385 2.
Homburg, den 20. Juli 1566.
Circular M 137.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die
Büͤrgermeisterämter des Bezirks.
Betreff:
Unterrichtsstatistik fur das Schuljahr
1905/i806.
Unter Bezugnahme auf das Circular Nro. 55 von 1885 ergeht
der Auftrag, die heute zur Versendung gekommenen Fragebogen im
Seitenbetreffe auf das sorgfältigste und gewissenhafteste auszufüllen
bezw. zu beantworten und dieselben bis längstens 1. Oktober
ds. Irs. wieder anher vorzulegen.
Zu den einzelnen Fragebogen ergehen zur genauesten Beachtung
nachstehende Erläuterungen:
1. Zum Fragebogen J, Ziffer J, 7.
Die Unterrichtsstatistik unterscheidet zwischen Versäumnisfällen
und versäumter Unterrichts zeit. Die versäumte Unterrichts zeit
wird nach Halbtagen berechnet. Jede ganze Vormittagsunter⸗
richtszeit und jede ganze Nachmittagsunterrichtszeit bildet für sich einen
„Halbtag“. Als ein Versäumnisfall gilt das Ausbleiben eines Werk—
tagsschülers sowohl dann, wenn es bloß e inen Halbtag als auch dann,
wenn es mehrere unmittelbar aufeinanderfolgende Halb—
tage gedauert hat. Als unmittelbar aufeinanderfolgend gelten auch die—
jenigen Unterrichts-Halbtage, die durch einenschulfreien Halbtag (3z. B.
Mitwochnachmittag) oder durch einen schulfreien ganzen Tag (z. B. einen
auf Dienstag fallenden Feiertag) oder durch einen schulfreien Halbtag und