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HKomburg, den 15. Juli 19083.
Circular M 134.
Köonigliches Bezirksamt
Homburg.
An die Bürgermeisterämter
des Bezirks.
Betreffs:
Typhusbelämpfung.
Um die Gefahr einer Trinkwasserepidemie zu verhüten, wird
angeordnet, daß bei jedem Typhus- oder Typhusverdächtigen Falle
der Brunneun, aus dem der Erkrankte bezw. seine Hausgenossen bisher
ihr Wasser bezogen haben vorläufig das heißt bis zur Desinfektion
bezw. Untersuchung des Wassers zu schließen ist. Zu diesem Behufe
ist eine Probe aus dem betreffenden Brunnen umgehend an die
K. bakt. Außenstation Kaiserslautern einzusenden.
Bezüglich. der ECinsendung und Entnahme der Wasserproben ist
folgendes zu beachten:
Die Wasserproben sind in einer gewöhnlichen Selters- oder
Bierflasche mit Gummiverschluß einzusenden. Die Flasche ist vor
Gebrauch zuerst mit gewöhnlichem Spiritus auszuschütteln hierauf
3 mal mit heißem Wasser von ungefähr 700 0 aufzufüllen und
auszugießen. Die Probeentnahme hat so zu erfolgen, daß die Ein—
gußöffnung der Flasche von den Händen nicht berührt wird. Die
Flasche ist zuerst mit dem zu untersuchenden Wasser aufzufüllen,
auszugießen, erst dann wird sie zur Probeentnahme gefullt.
Bei Entnahme des Wassers von Quellen, darf die Quelle
mehrere Tage vorher nicht durch Hineintreten oder sonstwie vrerun—
rcinigt werden; bei Entnahme des Wassers aus Brunnen muß zu—