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r. 3310 2, 3602 2, 42983 2.
Homburg, den 153. Juli 1006.
ireular 4 133.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die
Bürgermeisterämter des Bezirks
Betreff:
Typhusbekämpfung.
Um die Entstehungsursache der einzelnen Typhusfälle bezw. deren
ursächlichen Zusammenhang mit andern Fällen feststellen zu können
und damit die Möglichkeit zu erlangen, einer weiteren Ausbreitung
der Krankheit entgegenzuwirken, erscheint es nach Mitteilung der
K. bakt. Außenstation Kaiserslautern unbedingt notwendig, daß von
sämmtlichen Hausgenossen eines Typhuskranken Stuhl und Harn
auf Typhusbazillen untersucht werden, auch wenn die betr. Personen
gesund zu sein scheinen/ Deumach«hat sich wiederholt gezeigt, daß
auch anscheinend völlig Jesunde Typhusbazillen (in Stuhl u. Harn)
ausgeschieden und dadurch ihre Umgebung angesteckt haben.
Die Bürgermeisterämter haben vorkommenden Falles in diesem
Sinne aufklärend zu wirken und in jedem Typhusfalle die Einsendung
von Stuhl- und Harnproben von sämmtlichen Hausgenossen an die
K. bakt. Außenstation Kaiserslautern zu veranlassen.
Es wird von der genannten Station ferner darauf hingewiesen,
daß in allen, auch leichten Typhusfällen die Kranken möglichst
rasch in einem Krankenhause untergebracht werden sollen; Denn ab—
gesehen davon, daß hierdurch die außerordentlich große Ansteckungs—
gefahr für die Umgebung beseitigt würde, scheint die Erfahrung zu
lehren, daß die dert Behandelten meist so vollständig genesen, daß