Full text : 1906 (0007)

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Am 15. Januar nächsten Jahres ist die zweite Um—
frage zu veranstalten und die Nachtragsverzeichnisse nebst den et—
waigen Verhandlungen bis längstenes 15. Februar darauf
anher vorzulegen.
Für die Zukunft ist die Anlegung der Verzeichnisse
am 1. Juni und deren Vorlage anher bis längstens
I. Juli jeden Jahres zu betätigen. Die 2te. Umfrage
hat jeweils am 15. Januar und die Vorlage der Nachtragsver?
zeichnisse am 15. Februar darauf zu geschehen.
Fehlanzeigen sind nicht erlassen.
Im Uebrigen wird das Lehrpersonal auch an dieser Stelle auf
die Ziffer 3-6 litt. 13. b der cit. Ministerialentschließung zur
Darnachachtung hingewiesen.
Da eine erfolgreiche Mitwirkung beim Vollzuge des Kinder—
schutz- Gesetzes nur möglich ist, wenn dessen Bestimmungen genauestens
bekannt sind, so wird hiemit dem Lehrpersonal das eifrige Studium
der unter Ziff. A der bezeichneten Ministerialentschließung zusammen—
gestellten Bestimmungen zur Pflicht gemacht.
Bei der Schwierigkeit der Materie erscheint außerdem die An—
schaffung der in der fraglichen Ministerialentschließung empfohlenen
Handausgabe des Kinderschutzgesetzes vom Bezirksamtmann Th.
Stöhsel höchst wünschenswert. Bestellungen auf dieses Werkchen
(Preis geb. 2 A. 80 5) nimmt das unterfertigte Amt entgegen.
Vom gegenwärtigem Circular haben die Bürgermeisterämter
das Lehrpersonal umgehend zu verständigen.
Stöhsel.

—
FonMn- *68

MIIODGONH
            
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