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Nr. 4112 2.
Homburg, den 29. Juni 1566
Circular M 26.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Bürgermeisterämter
des Bezirks.
Betreff:
Kosten der Zwangserziehung.
Nach einer Entschließung der kgl. Regierung der Pfalz, Kammer
des Innern, vom 25. lfd. Mts. Nr. 16772 0 nebenbezeichneten
Betreffs wurde gelegentlich der Rechnungsrevision wahrgenommen, daß
die der Staatskasse zur Last sallenden Kesten der Zwangserziehung
seitens der beteiligten Gemeinden vielfach verspätet bei den zuständigen
Bezirksämtern liquidiert wurden und daher auch von letzteren nicht
rechtzeitig festgesetzt und zur Verrechnung angewiesen werden konnten.
Die Bürgermeisterämter werden beauftragt die Kostenverzeichnisse
jeweils rechtzeitig, also vor den in F 51 der Ausführungsbe—
stimmungen vom 28. Juni 1902 zum Zwangserziehungsgesehe be⸗
zeichneten Terminen, dem K. Bezitsamte vorzulegen.
Muͤller.