Full text : 1906 (0007)

281

Nr 4106 2.

Homburg, den 28. Juni 1806.

Kircular cC 125.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

An die Bürgermeisterämter und
Einnehmereien des Bezirks.

Betreff:
Berechnung der Distriktsumlagen.
Nachdem die Distriktsumlagen im Sinne der neuen Gemeinde—
rechnungsvorschriften (HGGH 2911 u. 881, dann Form. III u. XVI
Kreisamtsblatt Nr. 13 von 1905 Seiten 164 und 210/211)
nicht mehr in bisheriger Weise berechnet und eingehoben werden können,
hat es Einnehmer Pfeifer in Bellheim unternommen entsprechende
Berechnungstabellen herzustellen.
Die Tabellen erscheinen in der Ausdehnung von 10 mit 80 von:
Hundert der Staatssteuer, unter Zuschlag von 4 vom Hundert der
Umlage (74 Stück) und werden als ein Ganzes in einer entsprechen⸗
den Sammelmappe ausgegeben.
Die Herstellung von Tabellen mit einer Hebgebühr von 2 vom
Hundert für außerordentliche Umlagen erwies sich als untunlich;
ebenso für Bruchprozentsätze. Die Ausdehnung der Tabellen auf
über 80 vom Hundert war mit Rücksicht auf den in der Pfalz nur
2 mal vorkommenden höheren Prozentsatz ebenfalls mit zu hohen
Kosten verbunden. Für diese drei Fälle hat sich Verfasser bereit
erklärt, besondere Tabellen herzustellen und um den Selbstkostenpreis
abzugeben.
Um die genaueste Berechnung zu ermöglichen sind bei den Steuer⸗
beträgen von 04 Pfennig bis 10 Mark die Umlagepfennige in Zehn⸗
telsbrüche geteilt.
            
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