Full text : 1906 (0007)

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vorerst auf dem Titelblatte das Gesammtsteuersoll, sowie die darauf
treffende Distriktsumlagensumme der betr. Gemeinde nach den bei—
liegenden Uebersichten vorgetragen und letzterer Summe sodann 40,0
Hebgebühren des Einnehmers zugeschlagen werden. Der sich hienach
ergebende Betrag ist sodann auf die einzelnen Pflichtigen nach Ver—
hältniß ihrer Steuern zu verteilen.
Zum Beispiel:
Gesammtsteuersoll der Gemeinde Bechhofen am
1. Januar 1906

Hieraus berechnen sich die Distriktsumlagen
zu 38,540,0 nach der bezirksamtlichen Ver—
teilungsliste auf
Hiezu 4040 Hebgebühren des Einnehmers
aus 649 . 73 5
Demnach sind im Ganzen umzulegen
— 40,08 5*

. 1,686 M. —

649 A. 73 5

25 AM. 99 5
675 M. 72 5

—reuernachholungen aus früheren Jahren, sowie bei Steuer—
nachträgen ꝛc. ist dasselbe Verfahren einzuhalten mit dem Unterschiede,
daß bei Nachholungen der Distriktsumlagen-Prozentfatz desjenigen
Jahres der Berechnung zu Grunde zu legen ist, für welches die Nach—
holung stattgefunden hat.
Die Steuer-Nachtrags-Hebrollen für das II. Halbjahr 1906
werden wohl kaum so rechtzeitig vorliegen, daß die hieraus zu be—
rechnenden Distriktsumlagen noch für das laufende Jahr zur Ver—
rechnung gelangen können. Solche wären daher gegebenen Falles in
das folgende Rechnungsjahr zu übernehmen. Doch wäre bei der
Berechnung der für das laufende Jahr festgestellte Umlagenprozentsatz
zu Grunde zu legen.
Da die definitive Abrechnung über die Distriktsumlagen wohl
kaum vor dem 1. Mai nächsten Jahres — dem für die Stellung
der Gemeinderechnungen bestimmten Endtermine — möglich ist, die
Distriktskasse aber selbstverständlich die zu erhebenden Umlagenbeträge
            
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