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Da gemäß einer Minißerialentschließung vom 4. April 1906
auf Anregung aus weinbautreibenden Kreisen für 1906 eine Ergänzung
des Formulars notwendig geworden ist, die Formulare aber bereits
vor Bekanntwerden dieser Entschließung gedruckt waren, sind bei den
sämtlichen weinbautreibenden Gemeinden den zur
Rückleitung an das K. StatistischeBureau bestimmten
Exemplaren Zettel von rotem Papier angeklebt worden. Die
Bürgermeisterämter werden darauf aufmerksam gemacht, daß die roten
Zettel gleichfalls entsprechend auszufüllen sind.
Hinsichtlich der Kontrolle der Erhebung und der Rückleitung
der Fragebogen ist Ziffer 7 und 8 der obenbezeichneten Ministerial—
entschließung sorgfältig zu beachten. Dabei wolle insbesondere dafür
Sorge getragen werden, daß zur Vorlage an das K. Statistische
Bureau ausschließlich die mit roten Zetteln versehenen Formulare
bezw. jene Formulare benützt werden (siehe Ziffer 2 der den For—
mularen auf der Rückseite beigedruckten Bemerkungen), in welchen
diesamtlich die bezüglichen Anbauflächen des Vorjahres 1905 hand—
schriftlich eingetragen worden sind, nicht aber diejenigen Formnlare,
welche keine handschriftliche Eintragungen des diesseitigen Amtes er⸗
sehen lassen. Die ersten bilden ein notwendiges Vergleichsmaterial
sowohl für die erste Kontrolle seitens der Verwaltungsbehörde als
auch für die weitere Bearbeitung im K. Statistischen Bureau. Die
letzten sollen nach Ausfüllung in der Gemeinderegistratur aufbewahrt
werden und lediglich zur späteren Vergleichung und zu etwaigem
Gebrauche der Gemeinde dienen (siehe Ziffer 2 Absatz 8 der Be⸗—
merkungen).
Stöhsel.