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Rr. 3611 2.
Homburg, den 7. Juni 1906.
Circular M II7.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Büurgermeisterämter
des Bezirks.
Betreff:
Vollzug des Art. 890 des Brandver⸗
sicherungsgesetzes.
Auf die hohe Regierungsentschließung vom 15. April 1906
ausgesetzten Betreffs, abgedruckt in der Beilage 14 zum Kreisamtsblatt
der Pfalz, werden die beteiligten Gemeinden hingewiesen.
Nach dem 1. Juli nächsthin einlaufende, sowie nicht ordnungs⸗
gemäß belegte Gesuche bleiben unberücksichtigt.
Stöhsel.