diese Gesuche, wenn sie auch noch so begründet sein sollten,
unbedingt zurückgewiesen werden.
Ferner sind die Beteiligten wiederholt darauf aufmerksam
zu machen, daß ihre Angehörigen, deren Erwerbsun⸗
fähigkeit behauptet wird, in dem betreffenden Termine behufs
ärztlicher Untersuchung, desgleichen die über 16 Jahre
alten ledigen Geschwister der Betreffenden bei Ver—
bescheidung der Zurückstellungsgesuche zu erscheinen haben.
Bei Gesuchen, welche auf F& 82, 2 e bis kder Wehr—⸗
Ordnung begründet werden, bedarf es eines Fragebogens nicht.
10) Bezüglich derjenigen Militärpflichtigen der vorigjaährigen
und früheren Altersklassen, welche zurückge⸗
stellt reip. zeitweise vom Militändienste befreit
wurden und für dieses Jahr ihre Gesuche er—
neuern, hat die Instruktion der Gesuche ebenfalls unter
Benützung des vorgeschriebenen Fragebogens
zu erfolgen und ist hiebei zu bestäätigen, ob der treffende
Militärpflichtige die Unterstützung noch wirklich
leistet.
11) Den Militärpflichtigen der Altersklasse 1886 ist zu eröffnen,
daß nach F 84 der Wehrordnung der freiwillige Gin—⸗
tritt auf zwei bezw. dre i Jabre blos bis zum 31.
März 1906 gestattet und daher ein Meldeschein vor
diesem Zeitpunkt zu erholen ist.
12) Diejenigen Militärpflichtigen der Altersklasse 1886, welche
zum einjãhrig-⸗,freiwilligen Dienst zugelassen werden
wollen, müssen bis zum 1. Februar 1906 bei der Prüfungs—
Kommission in Speyer um den Berechtig ungsschein nach—
suchen.
13) Diejenigen Militärpflichtigen der Altersklasse 1886, welche
sich bereis im Besitze des Berechtigungsscheines
befinden, aber noch nicht eingetreten sind und ihren frei⸗
willigen Dienst erst spater antreten wollen,