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Nr. 31672
Homburg, den 11. Mai 1806.
Circular Ms 100.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die
Bürgermeisterämter des Bezirks.
Betreff:
Datlehen aus der Kreishilfskasse.
Um die Wohltaten der Kreishilfskasse möglichst weiten Kreisen
der Bevölkerung unter tunlichster Erleichterung für die Beteiligten
zugängig zu machen, ist die K. Regierung inhaltlich h. Entschließung
vom 30. v. Mts. geneigt, nicht in allen Fällen auf der in der Re—
gierungsentschließung vom 28. November 1875 — Kr. A-Bl. 1875
S. 1049 — geforderten notariellen Verbriefung des
Schuldbekenntnisses für Darlehen von mehr als
180 AM. zu bestehen.
Es kann daher in besonderen Fällen z. B. wenn gute Sicher—
heit für das Darlehen besteht, oder wenn Schuldner und Bürge vom
Sitze des K. Notariats weit entfernt wohnen ꝛc. ꝛc. ausnahms—
weise die Kapitalshingabe gegen gemeindeamtlich beglaubig—
ten Schuldschein beantragt werden.
Die Bürgermeisterämter werden hienach beauftragt, die etwa in,
Betracht kommenden Ortsangehörigen von Vorstehendem entsprechend
zu verständigen.
J. V.
Müller.