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Homburg den 9. Mai 1806.
Circular M 95.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die
Bürgermeisterämter des Bezirks.
Betreff:
Freihändiger Roggenankauf.
Nach Mitteilung des Kgl. Proviantamts Germersheim vom 7.
fd. Mts. ist der Ankauf von Roggen bis Beginn der neuen Ernte
eingestellt.
Hievon sind die Interessenten geeignet zu verständigen und ist
vorstehendes in den Landgemeinden in ortsüblicher Weise öffentlich
bekannt zu geben.
Stöhsel.