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der Woche nach Hause zurückkehrt. Ju diesen Orten würde der
Sonntagschulunterricht am zweckmäszigsten in die Nachmittagsstunden
des Samstag verlegt werden.
Schließlich werden die Vertretungen der größeren Gemeinden
des Amtsbezirkes im Hinblick auf Fß der aue Warordumg
vom 4. Inni 1903, die Schulpflicht Frage der
Errichkun n Schuljahree
Die enorchen Beschlusse und Antrage der Gemeinderäte und
Ortsschulkommissionen sind zuverlässig binnen 10 Tagen in Vor—
lage zu bringen.
Stöhsel.