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Homburg den 26. April 1906.
Circular M 39.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An
die Bürgermeisterämter
des Bezirks.
Betreff:
Die Einführung einer neuen Schul—
und Lehrordnung für die Volks—
schulen der Pfalz.
Unter Hinweis auf die in Nro. 7 des Kreisamtsblattes abge—
druckte Regierungsentschließung vom 10. dss. Mts. Nr. 89490 betr.
die Einführung einer neuen Schul- und Lehrordnung für die Volks—
schulen der Pfalz ergeht hiemit der Auftrag, die Gemeinderäte und
Ortsschulkommissionen baldmöglichst zur Beschlußfassung über die
durch 5 6 Ziffer 6—8 der Schulordnung bedingte neuerliche Fesst—
setzung der Unterrichtszeit in den Sonntagsschulen
zu veranlassen.
Hiebei wird ausdrücklich bemerkt, daß auf den Sonntagschul—
unterricht wöchentlich zwei zusammenhängende Stunden zu
verwenden sind und daß der Sonntagschulunterricht tunlichst auf
Werktage verlegt, insbesondere von einer Verlegung desselben auf
den Sonntagnachmittag abgesehen wird. Im Allgemeinen werden für
den Sonntagsschulunterricht zunächst die beiden schulfreien Nachmittage
der Woche in Betracht kommen. In vielen Gemeinden ist jedoch zu
berücksichtigen, daß eine große Anzahl der Sonntagschulpflichtigen in
einem Arbeitsverhältnisse in preußischen, lothringischen Betrieben oder
in Gemeinden der benachbarten Amtsbezirke steht und erst am Ende