Full text : 1906 (0007)

Homburg, den 12. April 1906.

Circular.

cTönigliches Bezirksamt
Homburg.

An die Bürgermeisterämter der
Tistrikte Homburg und Landstuhl.

Betreff:
Vollzug des Gesetzes vom 5. April
1i888, die Haltung und Körung der
Zuchtftiere.

Im Hinblick auf F 7 der Allerhöchsten Verordnung vom 16.
Juni 1888 Ziff. 16 bezeichneten Betreffs werden hiemit nachstehend
die Termine für die in den Gemeinden der Distrikte Homburg und
Landstuhl abzuhaltenden Hauptkörungen mit dem Auftrage veröffent—
licht, dieselben in den beteiligten Gemeinden sofort bekannt zu geben,
dem gemeindlichen Mitgliede des Körausschusses, sowie den Zucht—
stierbesitzeen, welche ihre Zuchtstiere zur Körung angemeldet haben, be—
onders davon Mitteilung zu machen und den Publikationsnach—
weis dem Vorsitzenden des Körausschusses, für den Distrikt Homburg
dem k. Bezirkstierarzt in Homburg, für den Distrikt Landstuhl dem
Distriktstierarzt in Landstuhl unrerzüglich vorzulegen.
Gleichzeitig ist bekannt zu geben, daß nur diejenigen Privat—
zuchtstiere angekört werden, welche bis zur Hauptkörung dem Orts-—
vorstande angemeldet sind.

Stöhsel.
            
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