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die genannten Ror'chriften in Plaketform zum Anschlag auf ihren
Baustellen vorrätig halten. Die Ortsrelizeiorgene sind zur strenugsten
und fsortgesetzten Controle während der Bausaison anzuhalten,
namentlich ob diese oberpolizeilichen Vorschriften stets an den Baustellen
mit über 10 Arbeitern in Plakaten angeschlagen sind und ob die Be—
tienrn n derselben in allen Teilen genau befolgt werden.
uwiderbandlung ist unnachsichtlich Strafan—
rstat
Stöhsel.
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