Full text : 1906 (0007)

133

Homburg, den 24. März 1906.

Eireular M

73

Königliches Bezirksamt
Homburg.

An die Bürgermeisterämter und
Herrn Tierärzte des Bezirks.

Betreff:
Die Errichtung einer Abdeckerei in
Hombura.

Zur unschädlichen Beseitigung von Tierkadavern insbesondere
der Kadaver von an Seuchen gefallenen Tieren hat der Unternehmer
Gabriel Engel dahier mit bezirksamtlicher Genehmigung eine Ab—
deckerei errichtt und wurde durch das unterfertigte Amt mit dem—
selben vertragsmäßig vereinbart, daß Engel die Kadaver der an an—
steckenden Krankheiten gefallenen Tiere in jeder Gemeinde des
Amtsbezirks Homburg gegen die festgesetzte Entschädigung unverzüglich
mittels eines eigens konstruierten Wagens mit Hebekrahn abholt und
in der Abdeckerei unschädlich vernichtet.
Die Entschädigung für diese Tätigkeit beträgt:
1) In Gemeinden bis zu 5 Em Entfernung von Homburg
einschl. . 15 A,
2) In Gemeinden von über 5 km 25 Em einschl. Entfernung
von Homburg . 20 AM.,
3) In Gemeinden von über 25 Km Entfernung von Homburg
25 M,
Diese Kosten fallen nebst den Kosten der polizeilichen Ueber—
wachung der Vernichtung des Kadavers (S. Zirk. Nro. 30 von 1906)
gemäß Art. 11 des bayer. Ausf. Ges. zum Reichsgesetze betr. die
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.