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Nr. 16112
Circular M
HPomburg, den 22. März 1906
67.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die
Bürgermeisterämter des Bezirks.
Betreff:
Beförderung von Leichen.
Es hat sich ergeben, daß bei Befoͤrderung von Leichen in Eisen—
bahnzügen mitunter Spuren von Ausflüssen sowie Ausdünstungen
(flüchtige Ausscheidungen) — diese auch bei eigentlichen Metallsärgen —
bemerkbar geworden sind. Die Ursache hiervon kann wohl nur in
vorschriftswidriger Einsargung bestanden haben, z. B. in der Be—
nützung von Holzsärgen, die nur mit Zinkblech ausgeschlagen waren,
von mangelhaft verlöteten Metallsärgen oder dergleichen.
—Un solchen gesundheitspolizeilich bedenklichen Vorkommnissen vor—
zubeugen, werden die Bürgermeisterämter unter Bezugnahme auf das
Circular 170,1903 gleichen Betreffs neuerdings darauf hingewiesen,
daß sie vor Ausstellung des Ausweises über die Einsargung der Leiche
sorgfältigst zu prüfen und festzustellen haben, ob die Leiche genauestens
entsprechend den F8—5 der Ministerial-Bekanntmachung vom 17. Fe—
bruar 1888 (G. u. V.Bl.S. 128)eingesargt ist.
Stohsel.