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Homburg, den 23, März 1906.
Circular M 66.
Koͤnigliches Bezirksamt
Homburg.
An
die Bürgermeisterämter
des Bezirks.
Betreff:
Roggenankauf.
Nach Mitteilung des K. Proviantamts Germersheim besteht der
freihändige Roggenankauf aus 4. Hand fort. Gezahlt wird prost
bis zu 180 AM. frei Magazin je nach Beschaffenheit und Viertel—
litergewicht nach dem amtlichen Getreideprober.
Ankaufstage sind Mittwoch und Freitag.
Lieferungen per Bahn werden an jedem Wochentage entgegen—
genommen.
Vorstehendes ist sofort zur Kenntnis der Interessenten zu
bringen, ev. in ortsüblicher Weise öffentlich bekannt zu geben.
Stöhsel.