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Ar. 1884 Z.
Eireular M
HDomburg. den 22. März 1906.
64. N /5
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Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Bürgermeisterämter und
Herrn Aerzte des Bezirks.
Betreff:
Die Erziehung und der
der Blinden.
Unterricht
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachungek. Regierung vom
23. Dezember 1905 — Amtl. Schulanzeiger Nr. 1S. 3 von 1906
— werden die Bürgermeisterämter beauftragt, binnen längstens
4 Tagen zu berichten:
1) Ob und wieviele blinde schulpflichtige Kinder in den Ge—
meinden vorhanden sind und wie diese heißen;
2) Wie die Familien- und Vermögensverhältnisse der Eltern
derselben gelagert sind und
3) Ob die letzteren bereits geeignete Schritte zur Unterbringung
der Kinder in einer Blindenanstalt gethan haben, evtl. wa—
rum nicht.
Zugleich wird Veranlassung genommen, noch einmal auf das
Ausschreiben in Nr. 8 des amtl. Schulanzeigers und Nr. 8 der
Beil. zum Kreisamtsblatte 1906, betr. Erledigung von Freiplätzen
imek. Zentralblindeninstittt München (Zirk. Nr. 55 v. 1906) hin—
zuweisen.
z
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Stöhsel.