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Homburg, den 16. März 1906
CEircular GC 57.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Bürgermeisterämter
des Bezirks.
Betreff:
Die Aufstellung der Gemeinde⸗- und
Armenvoranschläge.
Die Bürgermeisterämter werden hiermit angewiesen, die neben—
bezeichneten Voranschläge, soweit nicht schon geschehen, nunmehr zuver—
lässig binnen längstens 8 Tagen zur Prüfung anher in Vor—
lage zu bringen, nachdem der zur Vorlage bestimmte Termin schon
längst abgelaufen ist.
Stöhsel.