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Nr. 833 2.
Homburg, den 20. Februar 1966
cireular 43.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Bürgermeisterämter
des Bezirks.
Betreff:
Abänderung der Gesellenprüfungs—
ordnung.
Die Bürgermeisterämter werden hiemit auf die im Kreisamts—
blatt Nr. 3/1906 S. 9 ff. bekanntgegebene Regierungsentschließung
vom 19. Januar 1906 nevbigen Betreffs mit der Weisung aufmerk—
sam gemacht, hievon die Vorstände der im Gemeindebezirk bestehenden
Innungen und Gewerbevereine und die Vorsitzenden der Lehrlings—
prüfungskommissionen sowie die solchen Korporationen nicht ange—
hörenden Handwerksmeister des Gemeindebezirks die regelmäßig Lehrlinge
halten, in geeigneter Weise zu verständigen. Insbesondere ist hiebei auf
die Bestimmung hinzuweisen, daß, wenn der Prüfling eine Fortbildungs⸗
Fachschule oder Fachzeichenschule besucht hat, auch die in den letzten
zwei Jahren gefertigten Zeichnungen dem Gesuche um Zu—
lassung zur Prüfung beizulegen sind.
Im Anschlusse hieran wurde durch hohe Regierungsentschließung vom
29. Januar 1906 nebigen Betreffs angeordnet, daß künftighin jeder
fertigen Zeichnung außer dem Namen des Schülers und dem Datum
der Fertigstellung noch die bestätigende Unterschrift des Lehrers
und das für die Fortbildungsschule zur Anwendung
kommende Dienstsiegel beizusetzen ist.
Hiervon ist seitens der Bürgerweisterämter Homburg, und
Landstuhl den Vorständen der dortigen selbständigen gewerb—