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Nr. 928 X.
Circular fẽ
Homburg, den 5. März 19085.
44.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die
Bürgermeisterämter des Bezirks.
Betreff:
Revision und Berichtigung der Wähler
listen jür die Wahl der Landtags⸗
Abgeordneten.
In den Monaten März und April sind nach Art. 7 des Ge—
. 4. Juni 1848
setzes über die Wahl der Landtagsabgeordneten von —
die Wählerlisten zu revidiren und zu berichtigen, sowie vom 1. bis
einschließlich 165. April öffentlich aufzulegen.
Es ist darauf zu achten, daß die bezüglichen Anordnungen gen au—
estens vollzogen werden, wobei insbesondere auf Circular Nr. 34
und 69 vom Jahre 1881 und Nro. 19 vom Jahre 1882 sowie auf
die Ministerial-Entschließung vom 28. Dezember 1904 (M.A.Bl.
S. 603) und die Berichtigung hiezu (M.-A.-Bl. 1905 S. 68)
verwiesen wird.
Die vorgeschriebenen Bescheinigungen sind bis läugstens 20.
April ds. Irs. anher einzusenden.
Stöhsel.