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Nr. 772 V.
Circular Mẽ
Homburg, den 25. Februar 19085.
39.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Bürgermeisterämter
und k. Gendarmeriestationen
des Bezirks.
Betreff:
Gebrauch gefälschter Wandergewerbe—
scheine durch ausländische Hausierer.
Nachdem sich die Klagen darüber mehren, daß ausländische
(insbesondere galizische) Hausierer den Gewerbebetrieb im Umherziehen
ausuben, ohne im Besitze giltiger, für sie ausgestellter Wandergewerb⸗
scheine zu sein, sei es daß die von ihnen geführten Wandergewerb⸗
scheine gefälscht, sei es daß sie für Inländer ausgestellt und ihnen
von diesen kaͤuflich überlassen worden sind, ergeht im Vollzuge eines
hohen Regierungsauftrags die Weisung, fortgesetzt schärfste Kontrolle der
ausländischen Hausierer zu üben.
Sollten solche Hausierer ohne Wandergewerbeschein betroffen
werden, so wäre der Hausierbetrieb einzustellen und Strafanzeige zu
erstatten. Sollten sie gefälschte oder falsche Wandergewerbscheine mit—
sichführen, so wäͤren dieselben abzunehmen und anher vorzulegen.
Ueber etwaige Ergebnisse der Kontrolle wäre sofort jeweils anher
zu berichten.
Stöhsel.