Homburg den 18. Februar 1905.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Bürgermeisterämter
Bann, Bechhofen, Breitenbach, Gimsbach, Gries,
Großbundenbach, Höchen, Homburg, Käshofen,
Kirrberg, Schönenberg, Lambsborn, Mittelbrunn,
Mühlbach, Niedermiesau, Niedermohr, Oberarnbach
Obernheim⸗Kirchenarnbach, Ramstein, Reichenbach
und Steinwenden.
Betreff:
Die Aufstellung der Gemeindevoranschläge.
Es ergeht hiermit wiederholt der Auftrag, die nebenbezeichneten
Voranschläge längstens binnen 8 Tagen anher in Vorlage
zu bringen.
Wenn innerhalb dieser Frist die Voranschläge nicht in den dies—
amtlichen Einlauf gelangen oder die der Vorlage entgegenstehenden
Hindernisse nicht angezeigt werden, hätten die beteiligten Bürgermeister⸗
ämter unnachsichtlich disciplinäres Einschreiten zu gewärtigen.
Stöhsel.