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Homburg den 28. Januar 1905.
Circular M 23.
Koöonigliches Bezirksamt
Homburg.
An die
Bürgermeisterämter des Bezirks.
Betreff:
Die vom kaiserlichen Gesundheitsamte
heraus gegebenen hygienischen Merk—
blätter betr.
Das Kaiserliche Gesundheitsamt hat sich bereit erklärt, den
praktischen Aerzten im Reichsgebiet für sich und für ihre Patienten
die von ihm bereits herausgegebenen und später noch erscheinenden
Merkblätter, soweit sie einen hygienischen oder medizinischen Inhalt
haben, — es sind dies u. a. das Tuberkulose-, das Typhus-, das
Ruhr⸗- und das Diphtheriemerkblatt — auf Wunsch unentgeldlich
zur Verfügung zu stellen.
Hievon sind die praktischen Aerzte geeignet in Kenntnis zu setzen—
Stöhsel.