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Homburg, den 25. Januar 1905.
Circular M 23.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die
Bürgermeisterämter des Bezirks.
Betreff:
Vollzug der Bauordnung.
Die Bürgermeisterämter werden hiemit angewiesen, sich in Zu—
kunft bei Vorlage von Baugesuchen stets des zweiseitigen
Formulares zu bedienen, welches in den Druckereien von Zorn
und Ries in Homburg zu beziehen ist.
Stöhsel.