Full text : 1905 (0006)

Homburg, den 1. Januar 1905.

Circular 4831

Königliches Bezirksamt
Homburg.

An die

Bürgermeisterämter des Bezirks.

Betreff:
Das Militärersatzgeschäst für 1905.

Die Vorarbeiten für das Militärersatzgeschäft haben nunmehr

zu beginnen.
1) In jeder Gemeinde sind daher sofort die in 557 der Wehr—
ordnung vom 19. Januar 18889 — G.-V.Bl. Nro. 8 —
vorgeschriebenen Bekanntmachungen zu erlassen, wonach gemäß
F 25 der Wehrordnung sich alle Militärpflichtige, über deren
Tienstpflicht noch nicht endgültig entschieden ist, in
der Zeit vom 15. Januar bis J. Februar 1905 zur
Stammrolle anzumelden haben.
2) Es sind also anzumelden nicht allein alle in der Zeit vom
1. Januar bis 31. Dezember 1885 geborenen,
sondern auch die wegen häuslicher und sonstiger Verhältnisse
oder wegen unentschiedener Tauglichkeit zurückgestellten, die ein—
gewanderten und etwa übergangenen Militärpflichtigen früherer
Altersklassen.
3) Die Anmeldung hat bei dem betr. Buͤrgermeisteramte des—
jenigen Ortes zu geschehen, an welchem der Militärpflichtige
seinen dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz hat.
Es ist darauf zu sehen, daß bei allen Anmeldungen, welche
nicht im Geburtsorte selbst erfolgen, das vorgeschriebene
kostenfrei auszufertigende Geburtszeugnis vorgelegt wird.
            
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