Full text : 1905 (0006)

457

Nr. 6108 X.

Homburg, den 20. Dezember 1305.

Circular MC 224.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

An die Bürgermeisterämter
des Bezirks.

Betreff:
Typhusbekämpfung, hier Verfahren
bei Genesenden und Typhusträgern.

Um beim Ablauf von Typhusfällen möglichst alle von der Krank⸗
heit herrührenden Infektionskeime zu vernichten, wird im Einver—
nehmen mit den Amtsärzten künftig folgendes von der bakt. Außen⸗
station in Kaiserslantern vorgeschlagene Verfahren angewendet:
1) Die prakt. Aerzte teilen dem ek. Bezirksamte die klinische Ge—
nesung der Fälle mit unter Beantragung der Schlußdesin—
fektion, die darauf sofort angeordnet werden wird. Von der
Vornahme der Schlußdesinfektion wird die K. Außenstation
durch das unterfertigte Amt verständigt.
2) Die klinisch Genesenen werden noch weiter bis zu ihrer
bakteriologischen Genesung unter fortlaufende Beobachtung
durch Einsendung von Harn und Stuhl einerseits und darauf,
ob neue Faͤlle in ihrer Umgebung vorkommen, andererseits
gestellt.
3) Bis zu ihrer bakteriologischen Genesung wird in den Häusern
durch die amtlichen Desinfektoren die fortl. Abortdesinfektion
ausgeführt, bezw. überwacht.
4) Wo es sich um Schulkinder handelt, bezw. Fabrikarbeiter
und ähnlich Beschäftigte, Lehrer, Angehörige von staatl. und
privaten Bureaus, so können dieselben ihrer Beschäftigung
unter der Bedingung nachgehen, daß in den Schulen, Ar—
            
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