Full text : 1905 (0006)

455

Nr. 6253 N.

Homburg, den 21. Dezember 1905

Circular M 223.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

Andie Bürgermeisterämter:
Altenkirchen, Bann, Bechhofen, Breitenbach, Bruchmühl—
bach, Schönenbera, Waldmohr, Oberbexbach, Erbach-Reis—
kirchen, Glan-Münchweiler, Gries, Höchen, Homburg,
Hürschenhausen, Spesbach, Landstuhl, Kirkel-Neuhäusel,
Kottweiler-Schwanden, Lambsborn, Limbach, Mackenbach,
Martiushöhe, Miesenbach, Mittelberbach, Niedermiesau,
Steinwenden, Ramstein, Reichenbach.

Betreff:
Vollzug des Fleischbeschaugesetzes.
Nachstehend folgt ein Auszuzg aus einer Ministerial-Entschließung.
vom 11. November 1905 nebigen Betreffs behufs Eröffnung an die
im Bürgermeistereibezirke wohnhaften Fleischbeschauer und deren Stell—
vertreter zur genauesten Taruachachtung gegen Nachweis zu den dortigen
Akten.

„Mehrfache Wahrnehmungen, daß bei der Beurteihung des
Fleisches notgeschlachteter Tiere Versehen begangen oder doch
nicht einwandfreie Entscheidungen getroffen werden sind, geben Aulaß,
nachssehende Belehrung der Fleischbeschauer berbeizuführen:
Die Beurteilung des Fleisches auf seine Genußtanglichkeit ist
besonders schwierig, wenn eine Notschlachtung infolge schwerer innerer
Erkrankungen stattgefunden hat. Tie Anwendung erhöhter Sergfalt
ist den Beschauern in FJ 29 der Ausführungsbestimmungen zum
Schlachtvieh- und Fleischbeschaugesetz ausdrücklich zur Pflicht gemacht,
um Schädigungen der menschlichen Gesundheit durch den Genuß und
            
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