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Homburg, den 9. Dezember 1005.
Circular ic 219.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Bürgermeisterämter
des Bezirks.
Betreff:
Herstellung, Aufbewahrung und Ver—
wahrung von Azetylen. sowie die
Lagerung von Carbid.
Die Bürgermeisterämter werden hiemit auf die K. Aller—
höchste Berordnung, die Herstellung, Aufbewahrung
und Verwendung von Azetylen, sowie die Lagerung
von Carbid betreffend vom 15. Oktober 1905 (G.-V.Bl.
S. 611 ff., auch abgedruckt im Kreisamtsblatt S. 267 ff.) mit der
Weisung aufmerksam gemacht, die im Gemeindebezirke wohnhaften
Azetylenanlagenbesitzer von dieser Verordnung und insbesondere von
deren FF 19 und 25 gegen Nachweis zu den gemeindlichen Akten
zu verständigen. Denselben ist hiebei zu eröffnen, daß sie ihre Aze—
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haben und ihnen zur Aussührung dieser Arbeiten eine Frist bis
zum 1. Februar 1906 gestellt wird.
Sollte innerhalb dieser Zeit die Arbeit nicht vollendet werden
können, so wäre ein! Fristverlängerungsgesuch hieramts einzureichen.
Die Buͤrgermeisterämter haben den Vollzug vorstehender An—
ordnung zu kontrollieren und über den Befund bis 15. Februar
1906 anher zu berichten.
Stöhsel.