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Homburg, den 27. Nokember 1905.
Circular Mß 217.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Bürgermeisterämter
des Bezirks.
Betreff:
Anmeldung und Besichtigung der
Hunde im Jahre 1906.
Unter Bezugnahme auf die oberpolizeilichen Vorschriften über
die Visitation der Hunde vom 21. Juni 1901 (K.-A.Bl. S. 119)
folgt nachstehend das Verzeichnis für die Anmeldung und Besichtigung
der Hunde im Jahre 1906 mit dem Auftrage, diese Termine gehörig
bekannt zu machen und das weitere nach Maßgabe des Zirkulars
Nr. 74 vom 11. Dezember 1892 zu veranlassen. Für Abstellung
eines geeigneten Lokals, wobei, wenn irgend möglich, von der Be—.
nützung eines Wirtslokals Abstand zu nehmeu ist, für die Visitation
und einer Person zur Mithilfe bei Führung der Register ist Sorge
zu tragen. Die Hundebesitzer haben für die fruͤher versteuerten Hunde
die Quittung vom Vorjahre mitzubringen.
Die Hunde sind durch eine erwachsene Person an der Leine
vorzuführen, bissige Hunde mit einem Maulkorbe.
Die Bekanntgabe der Termine hat mindestens 14 Tage
vorher zu erfolgen.
Auch die Fleischbeschauer haben sich mit dem Tagebuch beim
k. Bezirksticrarzte rechtzeitig einzufinden.