Full text : 1905 (0006)

Hoömburg, den 21. November 1805.

Circular.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

An die prot. Presbyterien und kathol.
Fabrikräte, ferner an die Bürgermeister—
ämter des Bezirks.

Betreff:
Kultusvoranschläge.

Nachdem die Gemeindevoranschläge nach den neuen Rechnungs—
vorschriften künftighin einen Vortrag bezüglich der Er—
hebung von Kultusumlagen nicht mehr zu enthalten
haben und infolge dessen nirgends ersichtlich ist, ob bezw. daß die
Gemeinderäte zu den zur Erhebung in den Kultusvoranschlag einge—
setzten Kultusumlagen gemäß Art. 7 des Gesetzes vom 17. November
1837 und Art. 44 der Gemeindeordnung (Wand, Gemeinde-Ordg.
S. 356 ff.) die Einwilligung gegeben haben, ergeht an die Fabrikräte und
Presbyterien der Auftrag, hinsichtlich der Herbeiführung bezüglicher
Beschlußfassung seitens der beteiligten Gemeinderäte mit den Bürger—
meisterämtern rechtzeitig ins Benehmen zu treten und beglaubigte
Abschrift der betreffenden Gemeinderatsbeschlüsse gleichzeitig mit den
Kultusvoranschlägen anher vorzulegen.
Stöhsel.
            
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