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Domdburg, den 24. November 1805.
Circular M 210.
Ksnigliches Bezir!samt
Homburg.
An die Bürgermeisterämter und
k. Lokalschulinspektionen des Bezirks.
Betreff:
Die Volkszählung am 1. Dezember
1905
Das Kultus- Ministerium hat mit Ausschreiben vom 12. dss.
Mts. — Kultus-Ministerial Amtsblatt Nro. 36 Seite 447 — ge—
nehmigt, daß an sämtlichen humanistischen, technischen und Lehrer—
bildungs-Anstalten, dann an den Volksschulen, wenn es nach den
örtlichen Verhältnissen veranlaßt erscheint, am Freitag den l.
Dezember dois. Irs. der Unterricht ganz oder teilweise aus—
gesetzt werden darf.
Demnach darf für jene Lehrer, welche als Zähler für die
Volkszählung bestellt sind, an dem genannten Tage der
Unterricht nach den gegebenen Verhältnissen teilweise oder ganz aus—
fallen.
Hievon sind die beteiligten Volksschullehrer sofot zu verstaͤndigen.
Stöhsel.