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Militäranwärter durch Letztere bis zum 1. Dezemberelfd. Irs.
bei der betreffenden, die Berzeichnisse führenden Be—
hörde zu bewerksielligen ist.
Hierbei sind die in den Familien-, Vermögens-, Gesundheits—
und sonstigen wesentlichen Verhältnissen etwa eingetretenen Aenderungen
anzugeben und ist die Richtigkeit der bezüglichen Angaben seitens der
nicht mehr im aktiren Dienste befindlichen Militäranwärter durch
Beilage eines amtlichen Leumunds- und Vermögenszeugnisses zu be—
scheinigen
München, den 20. Oktober 1905.
gez Dr. Graf von Feilitzsch. Frhr. v. Horn.