Full text : 1905 (0006)

401

Homburga, den 3. November 1905.
Circular M 195.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

An die Bürgermeisterämter
des Bezirks.

Betreff:
Zweite Hufbeschlagprüfung für das
Jahr 1805.

Auf das in der Beilage 34 zum Kreisamtsblatte für 1905 er—
schienene Ausschreiben nebenbezeichneten Betreffs werden die Bürger—
meisterämter mit dem Auftrage hingewiesen, für sofortige ent⸗
sprechende Bekannigabe desselben an die Schmiedemeister und
sämtliche Schmiedegesellen Sorge zu tragen.
Die Gesuche, welche gemäß 8 3 der k. Allerhöchsten Verordnung
vom 1. März 1884, die Prüfung der Hufschmiede betreffend (G.-V.⸗
Bl. S. 80) mit
1) einem glaubhaften Nachweise über Beschäftigung im
Hufbeschlaggewerbe während mindestens 3 Jahren, sowie
2) dem Geburtsschein des Bewerbers zu belegen sind, und
3) eine genaue Angabe des Ortes, wo der Bewerber sich
aufhält, sowie die Adresse zu enthalten haben, unter der
die Vorladung zur Prüfung an den betreffenden Gesuchsteller
zu erlassen ist,
müssen bis längstens 10. ds. Mis. bei k. Regierung der
Pfalz, Kammer des Innern, eingereicht sein. Später einlaufende
sowie alle ungenügend belegten (Gesuche bleiben un—
berücksichtigt.
Von der Beibringung des unter Ziff. 1 bezeichneten Nachweises
sind diejenigen Hufschmiede entbunden, welche bei Truppenteilen —
in den Eskadrons- Batterie- 2c. Schmieden — genügend ausgebildet
worden sind und darüber ein vorschriftsmäßiges Zeugnis erhalten haben.
Stöhsel.
            
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