397
Neuhäusel, Kirrberg, Kleinottweiler, Kleinbundenbach, Kottweiler⸗
Schwanden, Krähenberg, Kübelberg, Lambsborn, Langwieden, Lim—
bach, Mackenbach, Martinshöhe, Matzenbach, Miesenbach, Mittel⸗
bexrbach, Mittelbrunn, Mörsbach, Mühlbach, Nanzdiezweiler, Nieder—
bexbach, Niedermiesau, Niedermohr, Oberarnbach, Oberberbach, Ober⸗
miesau, Obermohr, Obernheim- Kirchenarnbach, Queidersbach, Ram⸗
stein, Reichenbach, Reuschbach, Rosenkopf, Sand, Schmittweiler,
Schönenberg, Schrollbach, Spesbach, Steegen, Steinbach, Stein⸗
wenden, Vogelbach, Waldmohr, Weltersbach, Wiesbach.
Die Bürgermeisterämter haben daher unverzüglich die betr.
Nachweisungen an die bayerische Baugewerksberufsgenossenschaft in
München mit der Bescheinigung einzureichen, daß ihnen über die
Ausführung weiterer Bauarbeiten, für welche Nachweisungen vorzu—
legen waͤren, nichts bekannt geworden ist.
Dabei wird darauf aufmerksam gemacht, daß über alle Bauar—
beiten, welche von einem Nichtmitglied einer Berufsgenossenschaft
ausgeführt werden, und zwar gleichgültig, ob in Akkord oder gegen
Tagelohn, Regiebaunachweisungen einzureichen sind, wenn die Bau—
arbeiten mehr als 6 Tage dauern, die Beschäftigungszeit aller Ar—
beitenden (auch Kinder, Dienstboten, mit Ausnahme des Bauherrn
und seiner Ehefrau) zusammengezählt und zwar ehne Ruͤcksicht da⸗
rauf, ob die Arbeit unterbrochen oder in zeitlich getrennten Abschnitten
ausgeführt wurde.
Stöhsel.