393
Homburg, den 24. Oktober 1905.
Circular Mal91.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die
Bürgermeisterämter des Bezirks.
Betreff:
Volkszählung am 1. Dezember 1905.
Am 1. Dezember lIfd. Irs. hat eine allgemeine Volks—
zählung stattzufinden.
Durch dieselbe soll die ortsanwesende Bevölkerung, das ist die
Gesammtzahl der in der Nacht vom 30. November auf
den 1. Dezember ständig oder vorübergehend anwesen—
den Personen ermittelt werden. Dabei gilt als entscheidender
Zeitpunkt die Mitternacht, so daß von den in dieser Nacht Geborenen
und Gestorbenen die vor Mitternacht Geborenen und die nach Mitter—
nacht Gestorbenen mitzuzählen sind.
Etwa nötig werdende Nachzählungen sollen sich auf den Stand
vom 1. Dezember 1905 beziehen.
Die Vornahme der Zählung hat genau in der in der Mi nisterial—
Entschließung vom 19. September lJ. Irs. (Min.-A.Bl.
Nr. 22, S. 477 ff.) vorgeschriebenen Weise zu erfolgen und ist mit
größter Sorgfalt durchzuführen.
Die erforderlichen Zählungsformulare folgen demnächst. Allen—
fallsiger Mehrbedarf wäre sofort anzuzeigen.
Die Einteilung der Zählbezirke und Aufstellung der Zähler hat
sofort stattzufinden und empfiehlt es sich, die Bildung der Zählbe—
zirke jener der Volkszählung vom Jahre 1900 möglichst anzupassen.