Full text : 1905 (0006)

391

Nr. 5349 X.

Homburg, den 20. Oktober 1905.

Circular M190.

Köonigliches Bezirksamt
Homburg.

An

die Buͤrgermeisterämter
und k. Gendarmeriestationen
des Bezirks.

Betreff:
Handhabung der Lebensmittelpolizei.

Die vor kurzem von einem Beamten der öffentlichen Unter—
suchungsanstalt für Nahrungs und Genußmittel im Ametsbezirke vor—
genommene, heurige Lebensmittelkontrolle hat zu zahlreichen Bean—
standungen Veranlassung gegeben.
Insbesondere ergab sich dabei, daß eine ganze Reihe bereits im
Vorjahre erhobener Beanstandungen noch nicht behoben waren.
Im Einzelnen ist folgendes hervorzuheben:
1) Bei der Verwahrung von Reibfeuerzeug wird vielfach
der F 5 Abs. 1lit. d und fder K. Verordnung vom 11.
März 1874 (G.V.-Bl. S. 111 ff) nicht beachtet.
2) Häufig wird Essigessenz in einer Form in den Handel
gebracht, die den in dem 5 5 Abs. 4 und 5 der Oberpoli⸗
zeilichen Vorschriften vom 23. Januar 1893 (Kr.A.Bl.
S. 6) und 30. Juni 1898 (Kr.⸗A.Bl. S. 57) vorgeschriebenen
Vorsichtsmaßregeln nicht entspricht.
8) In mehreren Geschäften wurden auch diesmal wieder die sog.
„Wurmhütchen“ vorgefunden, obwohl deren Verkauf
wegen ihrer Gefaͤhrlichkeit selbst in den Apotheken nur be—
            
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