Full text : 1905 (0006)

385

Homburg, den 19. Oktober 150..

Circular M 186

Königliches Bezirksamt
Homburg.

An die Bürgermeisterämter,
k. Lokalschulinspektionen u. Lehrer
des Bezirks.

Betreff:
Behandlung der Schulversäumnisse.

Es besteht Veranlassung, die Bestimmungen der Allerhöchsten
Verordnung vom 2. September 1886, die Behandlung der Versäumnisse
des Besuches der Schule und des öffentlichen Religionsunterrichtes
betr, zur genauen Beachtung in Erinnerung zu bringen.
Besonders muß darauf gedrungen werden, daß die Sitzungen
der Ortsschulkommissionen, wie in der Verordnung vorgesehen, al l⸗
monatlich abgehalten und die in derselben abgewandelten Schulvei—
säumnisse in einer Weise zu Protokoll gebracht werden, daß aus den—
selben sowohl die Namen der Bestraften sowie auch die über dieselben
ausgesprochenen Strafen genauestens entnommen werden können. Bei
der Abwandlung der Versäumnisse ist mit der gebotenen Strenge
vorzugehen.

Das Vormerkungsbuch über die strafbaren Schulversäumnisse
ist schon aus dem Grunde stets evident zu halten, um der Orts⸗
schulkommission jederzeit sicheren Anhalt zur Beurteilung der
Frage zu bieten, ob ein Schüler bereits verwarnt oder in anderer
Weise wegen Versäumnisse bestraft wurde.
Da allenthalben die Erfahrung gemacht wird, daß durch einen
wenig ernsten Schulbetricb oder den geringen Erfolg einer Schule bei
            
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