Full text : 1905 (0006)

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6) nach der besonderen Rechnung über das Wassre—
werk.

d) nach der Rechnung über das Vermögen der
Ortschaft N. N. ..
5) Der Vermögens- und Schuldenstand der gemeindlich ver—
walteten Stiftungen ist in gleicher Weise, wie vorangegeben,
auszuweisen; beim „Vermögen“ hat z. B. der Vortrag zu
lauten:
Kapitalien a) der N. N. Stipendienstiftung für arme
Studierende der Gemeinde N. N. ....
b) der N. N. Stiftung zur Ausstattung von
Mädchen der Gemeinde N. N..
u. s. w.
6) In den Voranschlägen für die Nebenrechnungen und be—
sonderen Rechnungen für 1906 ist der gesonderte Ausweis
für das Jahr 1904 nicht zu führen.
u1. Inm Voranschlage pro 1806.
1) Der Vortrag in Spalte 1 und 2 kann unteibleiben (vergl.
Schlußbemerkung auf S. 161 des K.-A.«Bl. 1905).
2) Zur II. Abteilung. Betrieb und Haushalt B. Außer—
ordentliche Einnahmen. Kapitel J. Aus den Vorjahren.
§ I. Mehreinnahmen aus dem Jahre 1905; Kr.«A.Bl.
1905 S. 126 Fußnote.
Wenn in den Einnahmen und Ausgaben des Jahres 1905
wesentliche Aenderungen gegenüber dem Voranschlage pro
1905 eintreten oder eingetreten sind, weil z. B. eine
Mehreinnahme infolge erhöhter Erträgnisse des Waldes
sicher zu erwarten ist oder weil bedeutende Einsparungen
erfolgen, die durch nicht vorgesehene unvermeidliche Ausgaben
nicht aufgebraucht werden (F 40 des G.-R.-V.), so kann der
Ueberschuß des Rechnungsjahres 1905 besonders gezogen und
zur Ausgleichung der Einnahmen mit den Ausgaben des
Jahres 1906 in den Voranschlag eingestellt werden. In
            
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