377
—A
Homburg, den 18. Oktober 19d5.
Circular M133.
Königliches Bezirksamt
Houmburg.
An
die Bürgermeisterämter
des Bezirks.
Betreff:
Die formelle Behandlung des Kasse—
und Rechnungswefens der Gemeinden
und gemeindlich verwalteten
Stiftungen.
Zufolge einer Entschließung der kgl. Regierung der Pfalz,
Kammer des Innern vem 15 Ifd. Mts. Nro. 25599 Nenebenbe—
zeichneten Betreffs sind die Voranschläge der Gemeinden und ge—
meindlich verwalteten Stiftungen für das Jahr 1906 erstmals nach den
neuen Gemeinderechnungsvorschriften (Kr.A.Bl. 1905
S. 77 ff) aufzustellen und werden zu diesem Behufe folgende be—
sondere Anleitungen eröffnet:
I. Zu den statistischen Feststellungen 4. Ausweis
des Vermögens- und Schuldenstandes der Gemeinden
und der gemeindlich verwalteten Stiftungen für das
Jahr 1904
1) Der Vermögens- und Schuldenausweis für die Gemeinden
ist nach den Rechnungen für das Jahr 1904 und den vor—
handenen Inventaren zu fertigen und ist hiebei die auf Seite
213 des Kr.A.-Bl. 1905 enthaltene Vorbemerkung zu be—
achten.
Der Ausweis umfaßt das Vermögen und die Schulden der
Gemeinden einschl. der besonderen Verrechnungen für Feldhut