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Nr. 5264 V.
Homburg, den 7. Oktober 1903.
Circular i 178
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die
Bürgermeisterämter des Bezirks.
Betreff:
Befugnis zur Anleitung von Lehr—
lingen im Hufschmiedhandwerk.
Laut Bekanntmachung des Ministeriums des K. Hauses und
des Aeußern vom 11. vor. Mts. (M.⸗A-Bl. S. 471) ist auf Grund
des 8 129 Abs. 4 der Gewerbeordnung den nach Maßgabe der Ver⸗
ordnung vom 1. März 1884, die Prüfung der Hufschmiede betreffend,
(G.-V.-Bl. S. 80) ausgestellten Prüfungszeugnissen die Wirkung
beigelegt worden, daß ihre Inhaber nach Vollendung des 24. Lebens⸗
jahres zur Anleitung von Lehrlingen in Handwerksbetrieben des
Hufbeschlaggewerbes befugt sind.
Hievon sind die beteiligten Hufschmiede zu verständigen.
Stöhsel.