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Homburg, den 3, Oktober 1805.
Circular M 171
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die
Bürgermeisterämter des Bezirks.
Betreff:
Dienstesanweisung für Totengräber.
Von den mitfolgenden Dienstesanweisungen für Totengräber ist
ein Exemplar zu den gemeindlichen Akten zu nehmen, das andere
ist dem jeweiligen Totengräber zum dienstlichen Gebrauch zu über—
geben.
Stöhsel.