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Homburg, den 20. September 1905.
Circular M 163.
Konigliches Bezirksamt
Homburg.
An die
Büuͤrgermeisteraͤmter des Bezirks.
Betreff:
Anschaffung eines fahrbaren Dampf—
desinfettionsapparates für den Kan—
ton Landstuhl.
Der Lokal-St. Johannisverein in Landstuhl hat mit Unter—
stützung des Distrikts einen fahrbaren Dampfdesinfektionsapparat
angeschafft, der in dem von diesem Vereine unterhaltenen Hospitale
untergebracht ist und den Angehörigen des Distrikts Landstuhl zu
Desinfektionen zur Verfügung gestellt wird bezw. auf Anordnung des
k. Bezirksamtes benützt werden muß. Für Benützung des Apparates
ist an den genannten Verein eine Gebühr von 3 M zu entrichten.
Der Desinfektor hat für die Vornahme der Desinfektion eine
Gebühr zu besprechen und zwar:
a. wenn dieselbe in Landstuhl vorgenommen wird. . .2M.
b. wenn dieselbe außerhalb Landstuhls vorgenommen wird 4 M.
außerdem Ersatz der Auslagen und Reisekosten.
Die Gebühr für Benützung des Apparates und die Entschädigung
des Desinfektors sowie einer ev. notwendigen Hilfskraft dann die
Kosten des Hin- und Rücktransportes und der Heizung des Apparates
fallen den Beteiligten, im Unvermögensfalle den Gemeinden zur Last.
Vorstehendes ist in den Gemeinden mit dem Beifügen ortsüblich
bekannt zu machen, daß mit der Vornahme der Dampfdesinfektion
der Bader Johann Schoͤn in Landstuhl ausschließlich betraut ist.
Stöhsel.