Full text : 1905 (0006)

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ten Kreise in geeigneter Weise zu unterweisen und Gegenwärtiges,
soweit hiefür Anlaß besteht, öffentlich bekannt zu machen.

Stöhsel.

Verhaltungsmaßregeln zur Verhütung von Gesund—
heitsschädigungen durch Beschäftigung mit Mäuse—
typhusbazillen.

1) Mäusetyphusbazillen sind für Menschen im allgemeinen nicht
gesundheitsschädlich.
2) Jedoch können durch Aufnahme größerer Mengen von Mäuse—
typhusbazillen, namentlich bei Personen, welche an Darm—
störungen leiden oder dazu neigen, sowie bei Kindern Durch—
fälle und Leibschmerzen hervorgerufen werden.
83) Deshalb sind solche Personen und Kinder unter 12 Jahren
zum Auslegen der Mäusetyphusbazillen nicht zu verwenden.
4) Die mit der Zurichtung des Infektionsmaterials und dem
Auslegen der Mäusetyphusbazillen betrauten Personen sind
davor zu warnen, während der Arbeit zu essen, zu rauchen
oder mit den verunreinigten Fingern den Mund zu berühren.
Namentlich sollten sie sich hüten von dem mit den Bazillen
getränkten Brot zu essen.
5) Die bezeichneten Personen haben nach der Arbeit Gesicht und
Hände gründlich mit warmem Wasser und Seife zu waschen.
6) Die zur Herstellung und Aufbewahrung der Mäusetyphus—
bazillen und zur Tränkung der Brotstücke mit solchen Bazillen
benutzten Gefäße sind nach jedesmaligem Gebrauche mit heißer
Sodalösung auszuwaschen oder auszukochen.
7) Bei Benützung von Kulturen der Mäusetyphusbazillen, die
unter Verwendungen von Milch hergestellt worden sind, ist
auf die Befolgung der vorstehenden Ratschläge besonders zu
achten.
            
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