Full text : 1905 (0006)

340

Nr. 4723 FX.

Homburg, den 18. September 1908.

Circular Mß 159.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

An die Bürgermeisterämter
des Bezirks.

Betreff:
Löffler'sche Mäusetyphusbazillen.

Zur Vertilgung von Feld- und Hausmäusen können mit Erfolg
Brotstückchen verwendet werden, welche mit Löffler'schen Mäusetyphus—
bazillen durchtränkt sind.
Diese Mäusetyphusbazillen sind im allgemeinen für die Menschen
unschädlich; immerhin hat sich herausgestellt, daß sie Gesundheits—
störungen auch beimenschen dann hervorrufen können,
wenn sie in größerer Anzahl in den menschlichen Körper
gelangen und namentlich wenn die beteiligten Personen von Darm—
störungen leicht befallen werden oder, wie z. B. Kinder, weniger
widerstandsfähig sind.
Zur Verhütung von Gesundheitsschädigungen in Frage stehender
Art empfiehlt sich daher bei Beschäftigungen mit Mäusetyphusbazillen
die nachstehenden im Reichsamte des Innern ausgestellten Verhaltungs⸗
maßregeln zu beachten.
Die Fabrikationsstätten für die Löffler'schen Mäusetyphusbazillen
sollen den Gefäßen, in denen sie die Bazillenkulturen in den Verkehr
bringen, neben den Gebrauchsanweisungen regelmäßig auch Verhaltungs—
maßregeln zur Verhütung von Gesundheitsstörungen bei den Menschen
beigeben.

Die Bürgermeisterämter werden beauftragt, die interessier⸗
            
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