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Homburg den 12. September 1905.
Circular M 157.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die
Bürgermeisterämter des Bezirks
und den Herrn Bezirksbaumeister
und die Gendarmeriestationen.
Betreff:
Weaweiser.
Nachstehend folgt Abdruck einer Entschließung des K. Staats—
ministeriuns des Innern vom 25. August lfd. Irs. (M.-A.-Bl,
S. 375) zur Kenntnisnahme und genauesten Darnachachtung.
Stöhpsel.
GK. Staatsministerium des Junern.
An die K. Regie rungen, Kammern des Innern,
die K. Bezirksämter, die K. Straßen- und Fluß-Bau—
ämter und die unmittelbaren Stadtmagistrate.
Bei der Ausbesserung oder Erneuerung von Wegweisern an
den Staatsstraßen, Distriktsstraßen und Gemeindewegen ist da—
rauf zu achten, daß die Aufschrift sowohl auf der Vorder-, wie auf