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Nr. 4334 V.
Homburg, den 8. September 1905
Circular M 154.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die
Bürgermeisterämter des Bezirks.
Betreff:
Verunreinigung der Milch.
Nach einem Gutachten der k. bakteriologischen Außenstation Kaisers—
lautern ist die Möglichkeit einer Typhusepidemie durch den Genuß
infizirter, unreiner Milch jederzeit gegeben.
Die Bewohner sind deshalb durch öffentliche Bekanntmachung
darüber aufzuklären:
1) daß nur der Genuß gekochter Milch unschädlich ist,
2) daß vor dem Genusse von Milch, die innerhalb der ersten
24 Stunden bei Kühlhaltung im Keller oder Eisschrank und
aufbewahrt in vorher gut gereinigten Gefäßen sich zersetzt,
d. h. gerinnt, fadenziehend, blau wird, weil schädlich, ge—
warnt wird.
Die Milchproduzenten und Milchlieferanten sind darauf auf—
merksam zu machen, daß die Verunreinigung und die Lieferung ver—
unreinigter Milch auf Grund des Nahrungsmittelgesetzes strafbar ist.
Im Uebrigen wird im Interesse der öffentlichen Gesundheit an—
geordnet, daß die Bürgermeisterämter die Milchgeschäfte und deren Be—
zugsquellen einer verschärften Kontrolle in Bezug auf Reinlichkeit
unterstellen. Bei den des öfteren vorzunehmenden unvermuteten Visi—
tationen sind auch Proben zu entnehmen und an die k. bakt. Außen⸗
station in Kaiserslautern einzusenden.
Ueber den Vollzug ist binnen 4 Wochen zu berichten.
Stöhsel.