Full text : 1905 (0006)

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Der Bitte des Gesamthilfsausschusses entsprechend, werden die
Bürgermeisterämter angewiesen, derselben eine angemessene Zuwendung
aus den hiezu verfügbaren gemeindlichen Mitteln zu gewähren, even—
tuell unverzüglich die Beschlußfassung des Gemeinderats über die
Bewilligung einer entsprechenden Zuwendung fuͤr die hagelbeschädigten
Gemeinden zu veranlassen.
Ich hoffe zuverlässig, daß die Gemeinden meines Bezirks den
notleidenden Beschädigten gerne eine Unterstützuug zuteil werden lassen
und daß dieselben in der Betätigung ihres Wohltätigkeitssinnes nicht
gegenüber den übrigen pfälzischen Gemeinden zurückstehen werden, welche
zum Teil schon erhebliche Beträge bewilligt haben.
Die bewilligten Beträge sind direkt an den „Gesamthilfsaus—
schuß für die Elementarschäden in den kgl. Bezirksämtern Landau
und Neustadt a / H. Herrn J. Vorsitzenden Bürgermeister Nikolaus
Satter in Edenkoben“ einzusenden.
Binnen 8 Tagen ist anher kurz anzuzeigen, ob und gegebenen
Falles welcher Betrag bewilligt und ob derselbe zur Auszahlung
angewiesen wurde.

Stöhsel.
            
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